… durch die gesetzlichen Krankenkassen
Ich verfüge über eine Kassenzulassung und kann die Behandlung daher direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Bitte bringen Sie dafür zum ersten Gespräch Ihre Krankenversicherungskarte mit.
… durch die privaten Krankenkassen
Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Allerdings hängt es von der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Versicherten und der Versicherung ab, ob und wie viele Sitzungen einer Psychotherapie erstattet werden. Bitte klären Sie mit Ihrer Versicherung vorher ab, inwieweit Leistungen für eine Verhaltenstherapie durch einen Psychologischen Psychotherapeuten übernommen werden und lassen Sie sich die nötigen Formulare für die Beantragung der Psychotherapie zuschicken. Das Honorar wird nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP, Ziffer 870) mit derzeit 100,55 Euro pro Therapiestunde (50 Minuten) berechnet.
… als Selbstzahler
Sie können die Kosten einer Psychotherapie selbst tragen. Ihre Krankenkasse erhält in diesem Fall keine Mitteilung über Ihre Psychotherapie. Dies kann z.B. beim späteren Abschluss von Versicherungen mit vorheriger Gesundheitsprüfung von Vorteil sein. Das Honorar richtet sich auch hier nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP, Ziffer 870) und beträgt derzeit 100,55 Euro pro Therapiestunde (50 Minuten).